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Endlager Konrad

Schachtanlage Konrad, Salzgitter (Niedersachsen)Schachtanlage Konrad, Salzgitter (Niedersachsen) Quelle: BGR

Die BGR berät die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) bei geowissenschaftlichen und geotechnischen Fragestellungen zum Standort Konrad. Rechtliche Grundlage der Beratungsleistung ist die „Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen der BGE und der BGR“ vom 22.08.2018. Die BGE überträgt der BGR hierzu geowissenschaftliche und geotechnische Aufgaben, die die BGR in fachlicher und administrativer Eigenverantwortung bearbeitet.

Im Eisenerzbergwerk Konrad wurde ab 1965 Erz aus einer Lagerstätte im „Gifhorner Trog“ abgebaut. Die Erzvorkommen dieser geologischen Struktur erreichen an keiner Stelle die Erdoberfläche und wurden erst 1933 durch Ölbohrungen entdeckt. Wegen der besonders günstigen strukturellen und hydrogeologischen Verhältnisse wurden nach der Einstellung der Erzförderung im Jahr 1976 Untersuchungen zur Eignung des Standortes Konrad als Endlager für radioaktive Abfälle begonnen.

Die Untersuchungsergebnisse bestätigten die günstige geologische Gesamtsituation für die Einrichtung eines Endlagers für vernachlässigbar wärmeentwickelnde Abfälle. Die günstige Gesamtsituation wird bestimmt durch die große Tiefe der vorgesehenen Einlagerungsfelder im Eisenerz (ca. 1000 m) und durch die Überdeckung des Wirtsgesteins mit sehr gering durchlässigen, mehrere hundert Meter mächtigen Tonsteinen. Modellrechnungen haben gezeigt, dass langfristig keine Radionuklide aus dem Einlagerungshorizont in die Biosphäre übertreten können und die maximale radiologische Belastung etwa 100 mal kleiner sein wird, als die Schwankungsbreite der natürlichen Radioaktivität.

Der Plan zur Errichtung eines Endlagers für radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung im Bergwerk Konrad wurde am 31. August 1982 vorgelegt und am 22. Mai 2002 (s. Planfeststellungsbeschluss Endlager Konrad vom 22. Mai 2002) vom Niedersächsischen Umweltministerium genehmigt. Gegen diese Genehmigung eingereichte Klagen hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht Lüneburg am 8. März 2006 ohne Zulassung der Revision abgelehnt. Gegen dieses Urteil reichten einige Kläger beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde ein. Die Beschwerde wurde im März 2007 vom Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen. Damit war der Planfeststellungsbeschluss 25 Jahre nach Antragsstellung bestandskräftig und vollziehbar. Im Mai 2007 begannen die übertägigen und untertägigen Umbauarbeiten des ehemaligen Bergwerkes zu dem ersten nach Atomrecht genehmigten Endlager Deutschlands. Die Genehmigung erlaubt die Einlagerung von bis zu 303.000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktive (und damit vernachlässigbar Wärme entwickelnde) Abfälle.

Im Zuge der vom Gesetzgeber im Jahr 2016 eingeleiteten Umstrukturierung im Endlagerbereich hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) im Jahr 2017 die Verantwortung als Betreiber des Endlager Konrads vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) übernommen. Gemäß Zeitplan der BGE soll das Endlager im Jahr 2027 fertig gestellt sein.

Derzeit bewertet die BGR die geotechnischen und markscheiderischen Messungen im Zuge der Bergwerkserweiterungen beim Umbau zum Endlagerbergwerk im Hinblick auf die Standsicherheit der Grubenbaue und der Integrität des umgebenden Gebirges in den bestehenden und neu aufzufahrenden Grubenräumen.

Der Stand der Wissenschaft zum Langzeit-Verformungsverhalten von Tonstein ist im BGR-Ergebnisbericht zum rheologischen Langzeitverhalten der im Endlager Konrad aufgeschlossenen Tonsteine umfassend dargestellt.





Kontakt

    
Dr.-Ing. Jan Richard Weber
Tel.: +49-(0)511-643-2438
Fax: +49-(0)511-643-3694

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